Reisebedingungen der KLÜGER REISEN – Romeo Klüger ab 15.03.2022
Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und KLÜGER REISEN — Romeo Klüger -, nachfolgend KR genannt, abgeschlossenen Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Für eine Buchung anderer Veranstalter außer KR regeln sich die Reisebedingungen gemäß deren Ausschreibungen auf Rechnung, Bestätigung und/oder Katalog.
Stellung von KR bei vermittelten Leistungen
A.) Die Reiseleistungen von KR beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von KR angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet KR Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.
B.) Soweit KR eine Zusammenstellung aus Flugbeförderungsleistungen und eigenen Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Mietwagen) vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von KR selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat KR lediglich die Stellung eines Vermittlers von Flugbeförderungsleistungen.
C.) KR hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von KR vorliegen.
D.) Unbeschadet der Verpflichtungen von KR als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von KR) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist KR im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach B.) oder C.) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Luftbeförderung. KR haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von KR aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
E.) Die Vermittlerstellung verpflichtet KR insbesondere:
E.a.) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf die Vermittlerstellung von KR unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen
E.b.) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen
E.c.) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.
F.) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von KR aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde KR den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch (per E‑mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Ein anmeldendes Reisebüro tritt für die Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch KR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird KR dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Mündliche Absprachen bedürfen auf jeden Fall der schriftlichen Bestätigung.
2. Zahlungsmodus/Reiseunterlagen
Soweit nicht anders auf der Bestätigung vermerkt, wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei Pauschalreisen im Sinne des Gesetzes erfolgt mit schriftlicher Bestätigung die Aushändigung eines Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 4 BGB. Es ist zu beachten, dass es auch Reisen gibt, bei denen sofort der gesamte Reisepreis fällig wird (z.B. alle Arten von Sondertarifen). Die volle Bezahlung muss spätestens 28 Tage vor Abreise auf einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Kurzfristige Buchungen können nur akzeptiert werden, wenn die fälligen Beträge sofort bezahlt werden. Wir empfehlen Blitzgiros bzw. telegrafische Anweisung der Beträge (siehe Abschnitt Rücktritt).
Sollte sich die Zahlung aus für uns irrelevanten Gründen verzögern, so haben wir das Recht, ‑ohne Haftungsanspruch- von der bestätigten Reise zurückzutreten bzw. zuzuleiten. Die Haftung überträgt sich hierbei auf den Einbucher, der auch etwaige Zusatzkosten übernehmen muss. In solchen Fällen auftretende Flugpreiserhöhungen werden ebenfalls in voller Höhe an den Einbucher weiterbelastet. (Vorausbuchungsfristen, Flugpreisänderung aufgrund Wechselkursschwankungen). Hieraus folgende Kosten für Mehraufwand wie z.B. Hinterlegungsgebühren können weiterbelastet werden. Die Reiseunterlagen sind Originaldokumente, die mit größter Sorgfalt zu behandeln sind. Bei Verlust besteht kein automatischer Rechtsgrund zur Erstattung oder Neuausstellung. Bis zur vollen Bezahlung bleiben alle Unterlagen unser Eigentum.
3. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen / unerwartete Ereignisse
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von KR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind KR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
KR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von KR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von KR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte KR für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
Auf unerwartete Ereignisse, Naturereignisse, politische Unruhen, etc. und daraus resultierende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss und es besteht kein Gewährleistungsanspruch. Für den Fall, dass durch solche Ereignisse zusätzliche Kosten entstehen, wird vereinbart, dass sich der Reisepreis um diese Kosten erhöht. Auch wenn aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Verfügung oder aus anderen Gründen Zusatzkosten entstehen (z.B. zusätzliche Flug‑, Aufenthalts‑, Hotel-bzw. Überführungskosten), so gehen diese zu Lasten der Reiseteilnehmer.
4. Leistungen bzw. Leistungs- und Preisänderung
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog unter Berücksichtigung der hierin veröffentlichten allgemeinen Hinweise sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Etwaige Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von KR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
KR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird KR dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Wird diese vom Kunden nicht akzeptiert, so kann KR vom Vertrag zurücktreten.
KR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Kerosinzuschläge oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat KR den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Falls Preiserhöhungen 8% übersteigen oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Kommt eine Umbuchung nicht zustande oder wird diese nicht akzeptiert oder kann diese nicht angeboten werden, so ist KR berechtigt, von der Reise zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung seitens KR über die Preiserhöhung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
5.a. Rücktritt = Umbuchung = Änderung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Falle einer Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Die entsprechenden unten genannten Kosten werden pro Fall (z.B. Buchung verschiedener Leistungen) gesondert berechnet – sofern es sich nicht um eine Pauschalreise handelt.
Bitte beachten Sie auch die schriftliche Stornierungsbestätigung durch KR.
Treten Sie vom Reisevertag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig.
Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, z.B. Flug und Rundreise, so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Die Stornogebühren der einzelnen Leistungen listen wir nachfolgend einzeln auf:
a) Fluganteil der Gesamtbuchung
Vom Zeitpunkt der Bestätigung bis zum Abflugtag wird hierbei eine Gebühr von 100% des Fluganteils, jedoch ohne Flughafengebühren (bis 1 Tag vor Abreise) erhoben.
b) Anteilige Gruppen-Rundreisen, reine Unterkunftsbuchungen (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen), Mietwagen, Sonderleistungen
bis 30 Tage vor Abreise: 25% (mindestens EUR 50,- )
bis 14 Tage vor Abreise: 50%
bis 7 Tage vor Abreise: 70%
bis 3 Tage vor Abreise: 80%
Späterer Rücktritt sowie Nichterscheinen: 100%
c) Individualreisen weltweit – Privatreisen – unique erstellte Reisepläne
bis 45 Tage vor Abreise: 25%
bis 30 Tage vor Abreise: 50%
Späterer Rücktritt: 100%
Bei Nichterscheinen / No Show und ab 3 Tage vor Ankunft: 100%
d) Camping-Safari
bis 45 Tage vor Abreise: 25%
bis 30 Tage vor Abreise: 40%
bis 15 Tage vor Abreise: 65%
Späterer Rücktritt: 100%
Bei Nichterscheinen: 100%
e) Lodge-Safari / Tented Camp-Safari
bis 45 Tage vor Abreise: 25%
Späterer Rücktritt 100%
Bei Nichterscheinen / No Show: 100%
f) Fly-Inn-Safari
bis 45 Tage vor Abreise: 50%
Späterer Rücktritt 90%
Bei Nichterscheinen / No Show und ab 3 Tage vor Ankunft: 100%
g) Gorilla-Permits, Schimpansen-Permits und gleichartige Sonderleistungen
Ab Buchungstag: 100%
h) Kilimanjaro-Trekking, Mount-Meru-Trekking und gleichartige Sonderleistungen
bis 45 Tage vor Abreise: 25%
bis 30 Tage vor Abreise: 40%
bis 15 Tage vor Abreise: 65%
Späterer Rücktritt 100%
Bei Nichterscheinen: 100%
i) Bei Gruppenreisen können oftmals besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 90%.
Sollten gesonderte Storno- und Umbuchungskosten gelten, so werden diese direkt mit den Angeboten genannt. Bitte beachten Sie dies besonders!
Abweichende und ergänzende Geschäftsbedingungen sind auf der Rechnung ausgedruckt.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. KR kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende gegenüber KR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
j) Wanderreisen mit André Schumacher
Ab Buchungstag bis 120 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
119 bis 90 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
Späterer Rücktritt = ab 89 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen: 100%
5.b. Entschädigung
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
Wir behalten uns vor, abweichend von den oben genannten Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird in allen Fällen dringend empfohlen!
6. Änderung der Unterkunft im Zielgebiet
Ist aus Gründen, die KR nicht zu vertreten hat, wie Überbuchung, wetterbedingte Unerreichbarkeit oder sonstiger gleichartiger Gründe die gebuchte Unterkunft nicht verfügbar, so kann seitens der örtlichen Agentur alternativ eine gleichwertige Unterkunft vor Ort vergleichbaren Standards gewählt werden.
7. Rücktritt durch KLÜGER REISEN
KR kann unter bestimmten Voraussetzungen von den vermittelten und bestätigten Reisen zurücktreten, nämlich wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Rundreise nicht erreicht wird bis zum 14. Tag vor Reiseantritt, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. KR setzt den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervor in Kenntnis und leitet ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zu. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet KR den Kunden davon. Der Kunde kann die Buchung einer gleichwertigen, anderen Reise aus unserem Gesamtangebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche aus unserem Angebot anzubieten. Das Ersatzreiseverlangen muss seitens des Kunden unverzüglich nach Zugang unserer Absage uns gegenüber geltend gemacht werden. Wir empfehlen hierfür die Schriftform. Darüber hinaus ist KR bemüht, dem Kunden ein gleichwertiges Angebot mit Absage der Reise zu erstellen
b) Die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, bis zum 28. Tag vor Reiseantritt. Ein Rücktrittsrecht von KR besteht jedoch nur, wenn KR die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn KR die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von KR keinen Gebrauch macht.
c) die Reise aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. KR zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die notwendigen Maßnahmen treffen, die Reisenden, sofern das vertraglich vereinbart wurde, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen sowohl KR als auch der Kunde jeweils zur Hälfte, alle übrigen Mehrkosten werden vom Reisenden getragen.
8. Eigenverantwortung/Gesundheitszustand
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der Teilnehmer der besonderen Gefahren. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht sind unsere Kunden für die Einhaltung aller geltenden Einreise- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei besonderen Gebrechen und Unsicherheiten über den gesundheitlíchen Zustand des/der TeilnehmerIn, bitten wir einen Arzt zu konsultieren. Die Erfüllung der im Tourencharakter beschriebenen konditionellen Anforderung liegt in der Eigenverantwortung der/des KundIn. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.
9. Abenteuercharakter – besondere Risiken
Verschiedene Angebote des KLÜGER REISEN Programms sind als “Reisen mit besonderen Risiken” im Sinne der Allgemeinen Reisebedingungen anzusehen. Der Charakter einer Safari/Wildbeobachtungstour oder Trekkingtour (z.B. Kilimanjaro-Besteigung) verlangt bei bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung (Wetter, Straßen- und Wegezustand, behördliche Willkür, technische Gebrechen, etc). Das betrifft insbesondere auch den Transport (Flugplanänderungen, zeitweilige Transportmängel, Fahrzeugdefekte, Tierkrankheiten, etc). Aus diesen Gründen entstandene Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten werden von den Vertragspartnern als mögliche Störung vorhergesehen und nicht als Reisemangel verstanden. Es können daraus auch keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Wir garantieren dennoch sorgfältigste Planung und eine gewissenhafte Durchführung unserer Reisen. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen unserer Trekkingführer/Guides nicht Folge geleistet wird. Die Verpflichtung, den Anweisungen unserer Trekkingführer/Guides in Fragen der richtigen Durchführung der Tour sowie der Sicherheit der Teilnehmer Folge zu leisten, ist Bestandteil des Reisevertrages. Wer diese Vertragspflicht schuldhaft verletzt, hat KLÜGER REISEN alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei den Transportmitteln darf man sich durch die zum Teil rauen Straßenbedingungen keinen Ausstattungsluxus erwarten. Für Schäden am Gepäck wird nicht gehaftet. Bei sämtlichen Trekking-Touren, Safaris und Motorradtouren besteht ein erhöhtes Unfall‑, Erkrankungs- und Verletzungsrisiko, das auch durch besondere Schutzmaßnahmen seitens KR oder der begleitenden Betreuer (Reiseleiter, Servicepersonal) nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Es ist zu beachten, dass je nach Region aufgrund lokaler Umstände keine bis unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten vorherrschen. Eigenverantwortung sowie Umsichtigkeit mit erhöhter Risikobereitschaft wird von jedem Teilnehmer vorausgesetzt.
10.1. Haftung als Vermittler
KLÜGER REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Eintrittsgelder im Allgemeinen usw.). Es ist zu beachten, dass KR oftmals nur als Vermittler auftritt und daher in vielen Fällen eine Haftung per Gesetz ausscheidet bzw. stark eingeschränkt ist.
Bei Auftreten von Störungen ist jeder Reisende – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre etwaigen Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung nicht zu.
Ihre Mängelanzeigen richten Sie an die örtliche Reiseleitung oder an die auf Ihren Unterlagen angegebenen örtlichen Partner oder direkt an uns.
Gemäß §651c BGB muss uns zur Behebung eine angemessene Frist eingeräumt werden, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns verweigert.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber KR geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei unserem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Bestimmungen des § 651e) BGB bleiben davon unberührt.
Es ist zu beachten, dass KR oftmals nur als Vermittler auftritt. In solchen Fällen haftet nur der Veranstalter (z.B. die Fluggesellschaft usw.).
Änderungen von Fahrtrouten bei Rundreisen bzw. Unterbringung in Quartieren gleicher bzw. ähnlicher Kategorie und Klassifizierung aufgrund bestimmter Vorgegebenheiten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von KR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
10.2. Beschränkung der Haftung als Reiseveranstalter
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
11. Fremde Beförderungsleistungen
KLÜGER REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Werden die Flüge mit Linienfluggesellschaften durchgeführt und erhält der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf (vor allem Nur-Flug-Buchungen).
Wir haften nicht für Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen. Die Haftung der Flugverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindlichen Beförderungsbedingungen, internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften.
12. Allgemeine Bedingungen
Bitte prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen und Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich. Bitte achten Sie für Mietwagen auf Mitnahme des nationalen Führerscheins, sowie gültiger Kreditkarte.
Über Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften für bestimmte Zielgebiete erkundigen Sie sich bei den hierfür zuständigen Stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass KR hierfür keinerlei Gewährleistung übernimmt.
13. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Mettmann. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz nicht bekannt ist, ist Mettmann.
14. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein oder werden, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen oder die Rechtswirksamkeit des Reisevertrages.
KLÜGER REISEN
Inh. Dipl.-BW Romeo S. Klüger
Carl-Schmachtenberg-Weg 1
D‑40822 Mettmann
Fon (0211) 302 349 0
Fax (0211) 302 349 10
Email: info(at)klueger-reisen.com
www.klueger-reisen.com